Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dienstleister im Bereich Medizin- und Life-Science-Kommunikation
Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) richten sich ausschließlich an Unternehmen (Business-to-Business, kurz B2B). Es werden keine Geschäftsbeziehungen mit Privatpersonen (Verbraucherkunden) eingegangen. Die AGB verstehen sich als Rahmenbedingungen (Rahmenvereinbarungen) für die Zusammenarbeit; weiterführende Vereinbarungen und individuelle Details werden projektbezogen vertraglich geregelt. Grundsätzlich gehen vertragliche Vereinbarungen den in AGB enthaltenen Bestimmungen vor. Darüber hinaus werden AGB nur dann Vertragsinhalt, wenn dies (nachweislich) – am besten schriftlich – vereinbart wird. Gleichzeitig (vor Vertragsabschluss) müssen die AGB dem Auftraggeber übermittelt werden. Die Übermittlung der AGB nach Vertragsabschluss auf Rechnungen, Lieferscheinen oder dergleichen ist grundsätzlich wirkungslos. Nachteilige, ungewöhnliche und überraschende Klauseln in AGB, also Klauseln mit denen der Auftraggeber nach den Begleitumständen des Vertrages und dem Erscheinungsbild der Urkunde nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Auftraggeber wurde ausdrücklich (nachweislich) darauf hingewiesen.
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Einzelunternehmen Philip Klepeisz (im Folgenden "Auftragnehmer") und seinen Vertragspartnern (im Folgenden "Auftraggeber"). Es handelt sich ausschließlich um B2B-Geschäfte (keine Privatpersonen).- 1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Der Dienstleister schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
- 1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
- 1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden vom Dienstleister ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2. Verweise
Zur Auslegung dieser AGB gelten in folgender Reihenfolge- 2.1 die ÖNORM EN ISO 17100 Übersetzungsdienstleistungen - Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen in der jeweils gültigen Fassung
- 2.2 die ÖNORM D1202 Übersetzungsverträge in der jeweils gültigen Fassung
3. Umfang der Leistung
- 3.1 Der Dienstleister bietet Dienstleistungen im Bereich der medizinischen und wissenschaftlichen Kommunikation an und erbringt gegenüber dem Auftraggeber Büroservice (freies Gewerbe angemeldet), Sprachdienstleistungen (freies Gewerbe angemeldet) und diverse redaktionelle Tätigkeiten (auch solche, die von der Gewerbeordnung ausgenommen sind - Neuer Selbstständiger). Darunter fallen unter anderem das Erstellen von wissenschaftlichen und medizinischen Texten für Unternehmen, redaktionelle Tätigkeit, Lektorat, Korrekturlesen, inhaltliche Prüfung, Fakten Überprüfung, redaktionelle Anpassung für spezifische Zielgruppen, Standardisieren von Texten, Unterstützung von Redaktionen etwa bei Engpässen, Überarbeitung/Redigieren von Artikeln und Betreuung dieser bei Rückfragen durch die Auftraggeber, Unterstützung bei der Erstellung von Studienprotokollen, Investigator Broschüren und klinischen Studien Reports. Bezüglich Kongresse wird Unterstützung bei dazugehörigen Publikationen, Abstracts, Postern etc angeboten.
- 3.2 Der Dienstleister verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für die entsprechende Dienstleistung und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Der Dienstleister schuldet jedoch keinen Erfolg. Er ist nicht verantwortlich dafür, dass seine Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
- 3.3 Der Auftraggeber darf ein etwaiges Produkt nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber das Produkt für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung des Dienstleisters auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Dienstleister widerspricht.
- 3.4 Der Dienstleister hat das Recht, den Auftrag an qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt er jedoch Vertragspartner des Auftraggebers mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber.
4. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung
- 4.1 Die Preise für die jeweiligen Dienstleistungen richten sich nach der genauen Auftragssituation und werden individuell ausgehandelt. Das Ziel: marktkonforme Preisgestaltung
- 4.2 Als Berechnungsbasis gelten die jeweils vereinbarten Grundlagen (zum Beispiel: Zieltext oder Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl).
- 4.3 Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Kostenvoranschläge, welche in anderer Form angeführt werden, gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie.
- 4.4 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, kann jedoch Änderungen unterliegen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 Prozent ergeben, so wird der Dienstleister den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 Prozent, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne Verständigung des Auftraggebers in Rechnung gestellt werden.
- 4.5 Sofern nicht anders vereinbart, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.
- 4.6 Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete lndexzahl. Schwankungen der lndexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene lndexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder -senkungen berechtigen den Dienstleister ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur.
- 4.7 Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.
- 4.8 Der Dienstleister ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
- 4.9 Wurde zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister Teilzahlung (z.B. Lieferung von Teilleistungen oder bei Akontozahlung) vereinbart, ist der Dienstleister bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für diesen Auftraggeber ohne Rechtsfolgen für den Dienstleister so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Dienstleister hat den Auftraggeber aber umgehend von der Einstellung der Arbeit zu informieren.
5. Termine, Lieferung
- 5.1 Der Liefertermin ist zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Liefertermin bildet einen wesentlichen Vertragsbestandteil des vom Dienstleister angenommenen Auftrages. Wurde kein Liefertermin vereinbart, ist die Dienstleistung in angemessener Zeit zu erbringen. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden können, hat der Dienstleister den Auftraggeber umgehend zu informieren und bekannt zu geben, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird.
- 5.2 Voraussetzung für die Einhaltung des Liefertermins, insbesondere bei einem Fixgeschäft, ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber beizustellender Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) und im angegebenen Dateiformat sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen bei Lieferung von Teilleistungen oder Ähnlichem und sonstiger anderer Verpflichtungen. Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtung zur Bereitstellung und Bezahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den dem Dienstleister die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden. Bei einem Fixgeschäft obliegt es dem Dienstleister zu beurteilen, ob auch bei verspäteter zur Verfügungstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann. Fallen dadurch Zuschläge für Express- und Wochenendarbeiten an, hat der Dienstleister den Auftraggeber darüber umgehend zu informieren. Kann der Auftraggeber nicht erreicht werden, gebühren diese Zuschläge dann, wenn sie zur Einhaltung des Fixgeschäftes tunlich sind.
- 5.3 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, z. B. weil er die Unterlagen dem Dienstleister nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder seine Mitwirkungspflicht verletzt, steht dem Dienstleister eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in der Höhe von 50% des Auftragswertes der vereinbarten Leistung oder Teilleistung zu. Eine Anrechnung dessen, was sich der Dienstleister infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder er durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, findet nicht statt (vgl. § 1168 ABGB).
- 5.4 Die mit der Übermittlung der vom Auftraggeber beizustellenden Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber; die mit der Übermittlung der Dienstleistung verbundenen Gefahren trägt der Dienstleister.
- 5.5 Ist nichts anderes vereinbart, so werden die vom Auftraggeber dem Dienstleister zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrages vom Dienstleister gelöscht. Eine Verwahrung solcher Unterlagen ist nicht vorgesehen.
6. Höhere Gewalt
- 6.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Dienstleister den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Dienstleister als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Dienstleister Ersatz für bereits getätigten Aufwendungen bzw. Leistungen zu erbringen.
- 6.2 Als höhere Gewalt werden angesehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Naturkatastrophen, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Dienstleisters, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen und ähnliche Vorkommnisse.
7. Geheimhaltung / Datenschutz
- 7.1 Der Dienstleister verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
- 7.2 Der Dienstleister ist von seiner Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber Erfüllungsgehilfen, denen er sich bedient, entbunden. Er hat seine Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
- 7.3 Die Geheimhaltung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.
- 7.4 Der Dienstleister ist berechtigt, ihm übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
- 7.5 Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
- 7.6 Der Auftraggeber hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn den Dienstleister keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.
8. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
- 8.1 Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat innerhalb einer Woche nach der Lieferung der Dienstleistung zu erfolgen.
- 8.2 Zur Mängelbehebung bzw. -beseitigung hat der Auftraggeber dem Dienstleister eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Dienstleister behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
- 8.3 Wenn der Dienstleister die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Recht zum Vertragsrücktritt.
- 8.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; in einem derartigen Fall verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
- 8.5 Für Texte, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Dienstleister Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem Dienstleister ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.
- 8.6 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Mangel.
- 8.7 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, wird keine Gewähr geleistet.
- 8.8 Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (via E-Mail etc.) wird der Dienstleister nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung des Dienstleisters für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien u.ä.) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit des Dienstleisters vorliegt.
9. Schadenersatz
- 9.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen den Dienstleister sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden durch den Dienstleister grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Schäden an Personen nach dem Produkthaftungsgesetz, die nachweislich durch eine fehlerhafte Dienstleistung oder Produkt verursacht wurden.
- 9.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Dienstleisters zurückzuführen ist.
- 9.3 Für den Fall, dass der Auftraggeber das Produkt der Dienstleistung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung des Dienstleisters aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
- 10.1 Sämtliche dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum des Dienstleisters.
- 10.2 Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Translation Memories, Terminologiedatenbanken, Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen, beispielsweise Literatur oder Skripten, bleiben geistiges Eigentum des Dienstleisters und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung des Dienstleisters erfolgen.
11. Urheberrecht
- 11.1 Der Dienstleister ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu bearbeiten bzw. bearbeiten zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
- 11.2 Bei einigen Texten des Dienstleisters bleiben Dienstleister als geistige Schöpfer eines Textes/der Dienstleistung Urheber derselben und es steht ihnen daher das Recht zu, als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Sprachdienstleistung. Der Name eines Dienstleisters darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von diesem stammt bzw. bei deren Änderung nach dessen nachträglicher Zustimmung.
- 11.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstleister gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. das Produkt zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet wird. Der Dienstleister wird solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse des Dienstleisters dem Verfahren bei, so ist der Dienstleister berechtigt, den Anspruch der Kläger anzuerkennen und sich bei dem Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
12. Zahlung
- 12.1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Sprachdienstleistung und nach Rechnungslegung zu erfolgen.
- 12.2 Der Dienstleister ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
- 12.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (8% über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht.
- 12.4 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist der Dienstleister berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden anderen Aufträgen des Auftraggebers nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer Liefertermin vereinbart wurde (siehe Punkt 5.1.). Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Dienstleister in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.
13. Salvatorische Klausel
- 13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
- 13.2 Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
14. Schriftform
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister bedürfen der Schriftform.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- 15.1 Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Dienstleisters (Bezirk Baden bei Wien, Österreich).
- 15.2 Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz des Dienstleisters sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig (Bezirk Baden bei Wien, Österreich).
- 15.3 Es gilt österreichisches Recht.
Stand: April 2025